Sie möchten SICHER alt werden
Sie haben Ihr Arbeitsleben beendet. Jetzt möchten Sie den neuen Lebensabschnitt in vollen Zügen genießen. Natürlich ganz ohne finanzielle Sorgen. Dafür aber mit viel Zeit für Reisen, für die Familie, für neue Hobbys.
Wir bieten Ihnen Produkte die genau zu Ihren Bedürfnissen passen!
Krankenversicherung
In der Regel erhalten Sie als Pensionäre im Beamtenverhältnis 70 Prozent der Krankheits- und Pflegekosten von ihrem Dienstherren erstattet, allerdings sind nicht alle Aufwendungen beihilfefähig. Ein erhöhter Bemessungssatz steht Versorgungsempfängern zu, die ein geringes Einkommen vorweisen und für die die Krankenversicherungsbeiträge eine besondere Belastung darstellen. Dieser erhöhte Bemessungssatz kann bis zu drei Jahre gewährt werden.
Die Beihilfe ist nicht als Pension oder als Aufstockung dieser zu verstehen. Sie dient der Ergänzung der Eigenversorgung, die auch Pensionäre erbringen müssen. Die Restkosten in Höhe von 30% werden über Ihre Krankenversicherung ergänzt.
Wichtig: Nachdem jetzt Ihr Beihilfeanteil im Pensionsalter 70% beträgt, wächst auch Ihre Lücke an Leistungen, die nicht oder nur teilweise von der Beihilfe getragen werden.
Pflegezusatzversicherung
Pflegebedürftigkeit ist durch den demografischen Wandel ein Thema, das jeden in der Zukunft betreffen kann. Im Dezember 2015 waren mehr als 3 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Prognosen zufolge wird sich die Zahl bis zum Jahr 2050 aufgrund der längeren Lebenserwartung verdoppeln. 6 Millionen Pflegefälle müssen dann finanziert werden.
Die hohen Pflegekosten werden nur zum Teil von der Pflegepflichtversicherung und der Beihilfe gedeckt. Bei unzureichender Kostendeckung sind Verwandte in gerader Linie wechselseitig unterhaltsverpflichtet. Der Versicherungsumfang ermittelt sich aus Ihrer persönlichen finanziellen Situation. Zwei wesentliche Punkte beeinflussen die Höhe des Beitrages:
- Ihr Eintrittsalter
- Ihr Gesundheitszustand
So sind Sie als Lehrer im Beamtenverhältnis im Alter abgesichert
Beamtenpension oder Ruhegehalt bezeichnet die Altersversorgung für Beamte, die sie von ihrem Dienstherren ausgezahlt bekommen. Die Versorgung ist im Gesetz über die Versorgung der Beamten des Bundes (BeamtVG) geregelt. Bund und Länder sind eigenständig für die Altersversorgung ihrer jeweiligen Beamten zuständig.
Ein Ruhestandsbeamter erhält Ruhegehalt, wenn er die Voraussetzungen des §4 Abs. 1 BeamtVG erfüllt und wenigstens einer von zwei Ruhegehalt berechtigten Fällen vorliegt:
- Es wurde eine Dienstzeit von wenigstens fünf Jahren abgeleistet vor dem Eintritt in den Ruhestand (entspricht den Wartezeiten für Renten in der GRV nach §§ 35 bis § 42 SGB VI).
- Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer Dienstunfähigkeit, die durch einen Dienstunfall eingetreten ist (entspricht den Unfallrenten nach §§ 56 bis § 62 SGB VII).
Darüber hinaus tritt der Versorgungsfall ein, wenn:
- Die gesetzliche Altersgrenze von 65 Jahren erreicht wird.
- Eine besondere Altersgrenze erreicht wird, etwa bei Vollzugsdiensten der Polizei, Justiz oder Feuerwehr mit Vollendung des 60. Lebensjahres.
- Der Ruhestand ab dem 63. Lebensjahr auf eigenen Antrag erfolgt.
- Schwerbehinderte auf eigenen Antrag ab dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand gehen.
- Eine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erfolgt ist.
Wenn das Beamtenverhältnis nicht durch den Ruhestand, sondern durch eine Entlassung endet, entfällt der Anspruch auf Ruhegehalt. Stattdessen wird der Betroffene in der GRV nachversichert.
Hinterbliebenenversorgung
Im Sterbefall erhalten Hinterbliebene des verstorbenen Beamten Witwen- bzw. Witwergeld, bei Kindern wird Waisengeld gezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung lässt sich in folgende Bestandteile aufteilen:
- Bezüge für den Sterbemonat: Diese verbleiben den Erben.
- Sterbegeld: Der überlebende Ehepartner sowie die Kinder erhalten ein Sterbegeld in zweifacher Höhe der monatlichen Dienstbezüge bzw. der Pension. Beim Tod der Witwe oder des Witwers haben die Waisen Anspruch auf ein Sterbegeld in der Höhe des zweifachen Witwen- bzw. Witwergeldes. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in der GRV: Über drei weitere Monate erhalten Hinterbliebene die Rente des Verstorbenen.
- Witwen- und Witwergeld: Für die Witwe/den Witwer eines Beamten auf Lebzeit oder eines Ruhestandbeamten besteht ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwergeld, wenn der Verstorbene mindesten fünf Jahre im Dienst war und die Ehe mindestens ein Jahr besteht. Die Witwe/der Witwer erhält 60 Prozent des Ruhegehaltes, das der Verstorbene erhalten hat oder erhalten hätte, wenn er am Todestag in den Ruhestand eingetreten wäre. Im Zuge des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 erhalten Hinterbliebene, die nach dem 31.12.1961 geboren sind, nur noch 55 Prozent der Pension. Kinderbezogene Teile des Familienzuschlags bleiben ungekürzt erhalten.
- Waisengeld: Halbwaisen bekommen 12 Prozent, Vollwaisen 20 Prozent des Ruhegehaltes. Das Waisengeld wird bis zum 27. Lebensjahr gezahlt, soweit die Waise kein eigenes Einkommen hat. Danach wird es nur gezahlt, wenn sie zu einer Erwerbstätigkeit zur Deckung des Lebensunterhaltes nicht in der Lage ist.
- Unterhaltsbeiträge: Wurde die Ehe erst nach dem Eintritt in den Ruhestand geschlossen und das 65. Lebensjahr bereits vollendet, hat die Witwe/der Witwer keinen Anspruch auf Witwen-/Witwergeld. In Ausnahmefälle kann allerdings ein Unterhaltsbeitrag in der Höhe der Hinterbliebenenbezüge gewährt werden.
Bei eigenen Einkünften der Hinterbliebenen kann es sein, dass diese teilweise angerechnet werden. Bei Witwen und Waisen kann dies dazu führen, dass Zahlungen komplett eingestellt werden.
Wir beraten Sie gerne während Ihrer Pension und zeigen Ihnen allfällige Lücken in Ihrer Versorgung auf sowie Risiken mit denen möglicherweise Ihre Hinterbliebenen konfrontiert sein können.
Privathaftpflichtversicherung für Senioren
Auch im Alter sind Sie vor den Forderungen Dritter nicht sicher. Schon vermeintlich kleine Fahrradunfälle können ernsthafte Folgen nach sich ziehen. Fahren Sie beispielsweise versehentlich einen Fußgänger an, können Sie für die daraus entstehenden Kosten haftbar gemacht werden. Ein solcher Vorfall kann den Lebensabend schnell finanziell beeinträchtigen.
Rechtsschutz-, Unfallversicherung, Vermögensaufbau für Enkelkinder
Wir bieten Ihnen auch in Ihrem wohlverdienten Ruhestand ein umfassendes Beratungs- und Leistungskonzept und stehen jederzeit für allfällige Fragen zu Ihrer Ruhestandsplanung zur Verfügung. Gerne möchten wir Sie bereits jetzt auf die wichtigsten Ergänzungen in Ihrem Ruhestand hinweisen:
– Rechtsschutzversicherung für Senioren
– Unfallversicherung für Senioren
– Vermögensaufbau für Enkelkinder
Unser Leistungsangebot
ALLE
Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung sichert Ihnen eine erstklassige Versorgung.
Anwartschafts- und Ergänzungsversicherung
Die Anwartschaftsversicherung für Heilfürsorgeberechtigte sichert Sie zuverlässig ab.
Die Ergänzungsversicherung ergänzt die Lücken aus der gesetzlichen Krankenversicherung.
Pflegezusatzversicherung
Günstige Pflegeversicherung für alle Pflegestufen.
Eine private Pflegezusatzversicherung, die sich Ihren Bedürfnissen anpasst.
Krankenhaustagegeldversicherung
Die Krankenhaustagegeldversicherung für Tagegeldzahlung bei Krankenhausaufenthalt
sowie für Extra-Kosten (z.B.: Zuzahlungen, Kosten für Besorgungen, Haushaltshilfe).
Kurtagegeldversicherung
Die Kurtagegeld-Versicherung bietet zahlreiche Vorteile und Leistungen bei einem Kuraufenthalt.
Private Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflicht schützt Sie und Ihre Familie vor Schadensersatzansprüchen Dritter.
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftplicht schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen Dritter.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz für Sie und Ihr Haustier.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrenhaftpflicht sichert Sie bei Ihrem Bauvorhaben zuverlässig ab.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für vermietetes Eigentum.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung bietet Rechtsschutz für die ganze Familie.
Kfz-Versicherung
Rundum-Schutz für Ihr Auto.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung sichert Sie gegen Folgekosten von Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden ab.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung sichert Ihren Haushalt gegen Einbruch, Diebstahl und vieles mehr günstig und zuverlässig ab.
Glasversicherung
Die Glasversicherung deckt Schäden an Gebäude- und Mobiliarverglasung ab und ist die ideale Ergänzung zur Wohngebäude- und Hausratversicherung.
Kinder-Sorglosversicherung
Unfallversicherung für Kinder
Schulunfähigkeitsvorsorge
Kinder-Ausbildungsversicherung
Privat-Rente
Flexibel, sicher und individuell für Ihr Alter vorsorgen.
Riester-Rente
Mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen zu mehr Geld im Alter.
Rürup-Rente
Steuervorteile und lebenslange Rente sichern mit der BasisRente („Rürup-Rente“).
Dienstunfähigkeitsversicherung
Gegen Einkommensverluste bei Dienstunfähigkeit sind Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung geschützt.
Dienstanfängerpolice für Beamte
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung sichert Angehörige oder Finanzierungen solide ab.
Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung ist Risikoabsicherung im Todesfall und Sparvertrag zugleich.
Risiko-Unfallversicherung
Die Risiko-Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Familie mit umfangreichen Leistungen.
Unfall-Pflegerente
Unfallversicherung mit Absicherung von schweren Krankheiten
Sterbegeldversicherung
Angehörige erhalten im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme plus erwirtschaftete Überschüsse.
Schulunfähigkeitsversicherung
Gesundheit
Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung sichert Ihnen eine erstklassige Versorgung.
Anwartschafts- und Ergänzungsversicherung
Die Anwartschaftsversicherung für Heilfürsorgeberechtigte sichert Sie zuverlässig ab.
Die Ergänzungsversicherung ergänzt die Lücken aus der gesetzlichen Krankenversicherung.
Pflegezusatzversicherung
Günstige Pflegeversicherung für alle Pflegestufen.
Eine private Pflegezusatzversicherung, die sich Ihren Bedürfnissen anpasst.
Krankenhaustagegeldversicherung
Die Krankenhaustagegeldversicherung für Tagegeldzahlung bei Krankenhausaufenthalt
sowie für Extra-Kosten (z.B.: Zuzahlungen, Kosten für Besorgungen, Haushaltshilfe).
Kurtagegeldversicherung
Die Kurtagegeld-Versicherung bietet zahlreiche Vorteile und Leistungen bei einem Kuraufenthalt.
Haftpflicht und Recht
Private Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflicht schützt Sie und Ihre Familie vor Schadensersatzansprüchen Dritter.
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftplicht schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen Dritter.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz für Sie und Ihr Haustier.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrenhaftpflicht sichert Sie bei Ihrem Bauvorhaben zuverlässig ab.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für vermietetes Eigentum.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung bietet Rechtsschutz für die ganze Familie.
Fahrzeug
Rund ums Haus
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung sichert Sie gegen Folgekosten von Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden ab.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung sichert Ihren Haushalt gegen Einbruch, Diebstahl und vieles mehr günstig und zuverlässig ab.
Glasversicherung
Die Glasversicherung deckt Schäden an Gebäude- und Mobiliarverglasung ab und ist die ideale Ergänzung zur Wohngebäude- und Hausratversicherung.
Rund ums Kind
Kinder-Sorglosversicherung
Unfallversicherung für Kinder
Schulunfähigkeitsvorsorge
Kinder-Ausbildungsversicherung
Altersvorsorge
Privat-Rente
Flexibel, sicher und individuell für Ihr Alter vorsorgen.
Riester-Rente
Mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen zu mehr Geld im Alter.
Rürup-Rente
Steuervorteile und lebenslange Rente sichern mit der BasisRente („Rürup-Rente“).
Existenzschutz
Dienstunfähigkeitsversicherung
Gegen Einkommensverluste bei Dienstunfähigkeit sind Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung geschützt.
Dienstanfängerpolice für Beamte
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung sichert Angehörige oder Finanzierungen solide ab.
Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung ist Risikoabsicherung im Todesfall und Sparvertrag zugleich.
Risiko-Unfallversicherung
Die Risiko-Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Familie mit umfangreichen Leistungen.
Unfall-Pflegerente
Unfallversicherung mit Absicherung von schweren Krankheiten
Sterbegeldversicherung
Angehörige erhalten im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme plus erwirtschaftete Überschüsse.